Was versteht man eigentlich unter „Nachlass“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Was versteht man eigentlich unter „Nachlass“?
Das Vermögen des Erblassers, das auf die Erben übergehen wird, und zwar aus der Sicht des Erblassers.
Ich als Erblasser werde einen umfangreichen Nachlass hinterlassen.
Der Begriff, der im Prinzip das Gleich bezeichnet, nämlich die Hinterlassenschaft, ist aus Sicht der Erben die „Erbschaft“
Da haben die Müllers aber eine feine Erbschaft gemacht
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