Was versteht man eigentlich unter dem „Erblasser“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Was versteht man eigentlich unter dem „Erblasser“?
Als Erblasser bezeichnet man den Verstorbenen, dessen Vermögen mit dem Tod auf den oder die Erben übergeht. Erblasser kann nur ein Mensch sein. Mit seinem Tod endet die Rechtsfähigkeit und seine Rechte und Pflichten gehen auf die Erben über.
Manchmal bezeichnet man als Erblasser auch die noch lebende Person, die beíspielsweise ein Testament errichtet.
Eine juristische Person kann nicht Erblasser sein, da sie nicht sterben kann. Sie wird nach ihrer Beendigung abgewickelt oder wie der Jurist sagt „liquidiert“.
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