Welche Formvorschriften müssen Eheleute beim Berliner Testament beachten? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Welche Formvorschriften müssen Eheleute beim Berliner Testament beachten?
Frage:
Wir sind seit vielen Jahren verheiratet und möchten nun ein gemeinsames Ehegattentestament errichten. Welche Formvorschriften sind dabei zu beachten, wenn wir das Testament selbst schreiben möchten?
Antwort:
Bei einem sogenannten Ehegattentestament haben Sie als Ehepaar die Möglichkeit, ein gemeinsames Testament handschriftlich zu errichten.
Voraussetzung dafür ist zunächst, dass Sie in rechtsgültiger Ehe miteinander verheiratet sind und beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sollte einer von Ihnen ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, ist die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testamentes in aller Regel nicht möglich.
Sodann ist es erforderlich, dass einer von beiden Ehegatten das gesamte Testament abschreibt, und zwar von vorne bis hinten ausschließlich von Hand geschrieben. Kein Bestandteil des Testamentes darf mit Schreibmaschine oder Computer errichtet sein.
Im Anschluss müssen dann beide Ehegatten das Testament unterschreiben und sollten dabei auch die Orts- und Datumsangabe nicht vergessen. Zwar ist das Testament auch ohne Orts- und Datumsangabe gültig. Es handelt sich hierbei um sogenannte Sollvorschriften. Die Angabe ist aber trotzdem sinnvoll, um für den Fall, dass es mehrere Testamente gibt, das aktuellste identifizieren zu können.