Welche erbrechtliche Vermutung gilt, wenn eine Familie gemeinsam umkommt? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Welche erbrechtliche Vermutung gilt, wenn eine Familie gemeinsam umkommt?
Es wird dann angenommen, dass sie gleichzeitig verstorben sind, was dazu führt, dass sie sich nicht gegenseitig beerben können. Der Erbe muss wenigstens eine Sekunde länger leben als der Erblasser. Die Familienmitglieder (z.B. Vater, Mutter, Sohn, Tochter)werden dann so beerbt, wie wenn die anderen nicht mehr gelebt hätten. Zum Beispiel kann der Sohn nicht von Vater, Mutter oder Schwester beerbt werden. Er wird dann von den Großeltern beerbt, sofern diese noch leben.
Diese gesetzliche Vermutung des gleichzeitigen Versterbens kann durch Gegenbeweis entkräftet werden.
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