Können meine Erben innerhalb von 10 Jahren meine Geschenke zurückfordern?

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Rückforderung
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Können meine Erben innerhalb von 10 Jahren meine Geschenke zurückfordern? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Können meine Erben innerhalb von 10 Jahren nach meinem Tod meine Geschenke zurückfordern?

Nein. Hier gibt es grundsätzlich kein Rückforderungsrecht.

Dies wäre nur bei einer Verarmung des Schenkers oder wegen groben Undanks möglich. Dann müssen Sie die Rückforderung aber bereits zu ihren Lebzeiten geltend gemacht haben. Dann geht das Rückforderungsrecht auf ihre Erben über.

Auswirkungen kann der Tod innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung auch im Pflichtteilsrecht haben. Hier entsteht oft ein Pflichtteilsergänzungsanspruch oder es werden Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte miteinander verrechnet.

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