Berliner Testament: Wer kann es machen, wer nicht?

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Berliner Testament: Wer kann es machen, wer nicht?

Wer kann ein Berliner Testament machen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wer kann ein Berliner Testament machen?

Als Berliner Testament wird in der Bevölkerung ein Testament verstanden, in dem sich die Ehegatten mindestens gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Darüber hinaus werden oft noch die Kinder als Schlusserben des länger lebenden eingesetzt. Es wird meist handschriftlich errichtet.

Ein Berliner Testament, ein Ehegatten-Testament oder gemeinschaftliches Testament (das meint alles im Prinzip das Gleiche) können errichten

  • Ehegatten
  • eingetragene Lebenspartner (also gleichgeschlechtliche Eheleute)
  • nicht: Verlobte oder nichteheliche Lebensgefährten oder sonstige Personen

 

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