Wie errechnet man den Steuerwert eines Wohnungsrechts oder Nießbrauchs?

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Niederstwertprinzip beim Pflichtteil
Kapitalwert

Wie errechnet sich der Steuerwert eines Wohnungsrechts oder Nießbrauchs? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wie errechnet sich der Steuerwert eines Wohnungsrechts oder Nießbrauchs?

Indem man den sogenannten Kapitalwert der Nutzung ermittelt. Wie das geht, stellen wir nachfolgend dar:

Die Finanzverwaltung braucht einen Wert, aus dem sie die Steuer berechnen kann. Dieser Wert heißt bei einer längeren Nutzungsberechtigung Kapitalwert. Auf den Kapitalwert wendet das Finanzamt dann nach Abzug der Freibeträge den Steuersatz an und kommt so zum Steuerbetrag in Euro.

Beispiel: 

Jahresnutzungswert 12.000 x Vervielfältiger 10 abzüglich Freibetrag 20.000 x Steuersatz 20 % = 20.000 Euro Schenkungsteuer

Die Ermittlung des Kapitalwerts ist in § 13 BewG geregelt:

§ 13 BewG Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen
   (1) Der Kapitalwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist mit dem aus Anlage 9a (unten abgedruckt) zu entnehmenden Vielfachen des Jahreswerts anzusetzen. Ist die Dauer des Rechts außerdem durch das Leben einer oder mehrerer Personen bedingt, darf der nach § 14 zu berechnende Kapitalwert nicht überschritten werden.
   (2) Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind mit dem 18,6fachen des Jahreswerts, Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer vorbehaltlich des § 14 mit dem 9,3fachen des Jahreswerts zu bewerten.
   (3) Ist der gemeine Wert der gesamten Nutzungen oder Leistungen nachweislich geringer oder höher, so ist der nachgewiesene gemeine Wert zugrunde zu legen. Der Ansatz eines geringeren oder höheren Werts kann jedoch nicht darauf gestützt werden, dass mit einem anderen Zinssatz als 5,5 Prozent oder mit einer anderen als mittelschüssigen Zahlungsweise zu rechnen ist.

Der Kapitalwert eines Nutzungsrechts nimmt logischerweise mit der Länge des Nutzungsrechts, die man Laufzeit nennt, zu. Es wird der Jahreswert des Nutzungsrechts mit einem Multiplikator vervielfältigt. Man kann aber nicht einfach die Jahres- oder Monatszahl der Nutzungsdauer nehmen und damit die Jahres- oder Monatsmiete vervielfältigen. Man benötigt einen Vervielfältiger (Faktor genannt), der sich aus der Anlage 9a zum BewG ergibt. Dieser berücksichtigt die sogenannte Abzinsung (um kurzerhand vom Gesetzgeber unterstellte 5,5 %), weil man ja den Kapitalwert im jetzigen Zeitpunkt braucht. Das hat zur Folge dass dieser Kapitalwert immer niedriger ist, als der Jahreswert multipliziert mit der Jahreszahl der Nutzung.

Anlage 9a (zu § 13 BewG)
Kapitalwert einer wiederkehrenden, zeitlich beschränkten Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro

Der Kapitalwert ist unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Er ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.

Laufzeit in Jahren Kapitalwert Laufzeit in Jahren Kapitalwert
1 0,974 46 17,090
2 1,897 47 17,173
3 2,772 48 17,252
4 3,602 49 17,326
5 4,388 50 17,397
       
6 5,133 51 17,464
7 5,839 52 17,528
8 6,509 53 17,588
9 7,143 54 17,645
10 7,745 55 17,699
       
11 8,315 56 17,750
12 8,856 57 17,799
13 9,368 58 17,845
14 9,853 59 17,888
15 10,314 60 17,930
       
16 10,750 61 17,969
17 11,163 62 18,006
18 11,555 63 18,041
19 11,927 64 18,075
20 12,279 65 18,106
       
21 12,613 66 18,136
22 12,929 67 18,165
23 13,229 68 18,192
24 13,513 69 18,217
25 13,783 70 18,242
       
26 14,038 71 18,264
27 14,280 72 18,286
28 14,510 73 18,307
29 14,727 74 18,326
30 14,933 75 18,345
       
31 15,129 76 18,362
32 15,314 77 18,379
33 15,490 78 18,395
34 15,656 79 18,410
35 15,814 80 18,424
       
36 15,963 81 18,437
37 16,105 82 18,450
38 16,239 83 18,462
39 16,367 84 18,474
40 16,487 85 18,485
       
41 16,602 86 18,495
42 16,710 87 18,505
43 16,813 88 18,514
44 16,910 89 18,523
45 17,003 90 18,531
       
    91 18,539
    92 18,546
    93 18,553
    94 18,560
    95 18,566
       
    96 18,572
    97 18,578
    98 18,583
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