Erbschaftsteuererklärung
Erbschaftsteuererklärungsformular der Finanzämter.

Erbschaftsteuer bei mehrfacher Vererbung desselben Vermögens. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Erbschaftsteuer bei mehrfacher Vererbung desselben Vermögens

Wenn innerhalb von zehn Jahren das gleiche (!) Vermögen mehrfach an Personen, die der Erbschaftsteuerklasse I (!) angehören, vererbt wird, wird der Steuertarif zwischen 10 bis 50 % ermäßigt (§ 27 ErbStG).

  • Liegt zwischen den beiden Erbfällen nicht mehr als 1 Jahr, beträgt die Tarifermäßigung 50 %.
  • Liegen zwischen den beiden Erbfällen nicht mehr als 2 Jahre, beträgt die Tarifermäßigung 45 %.
  • Liegen zwischen den beiden Erbfällen nicht mehr als 3 Jahre, beträgt die Tarifermäßigung 40 %.
  • Liegen zwischen den beiden Erbfällen nicht mehr als 4 Jahre, beträgt die Tarifermäßigung 35 %.
  • Liegen zwischen den beiden Erbfällen nicht mehr als 5 Jahre, beträgt die Tarifermäßigung 30 %.
  • Liegen zwischen den beiden Erbfällen nicht mehr als 6 Jahre, beträgt die Tarifermäßigung 25 %.
  • Liegen zwischen den beiden Erbfällen nicht mehr als 8 Jahre, beträgt die Tarifermäßigung 20 %.
  • Liegen zwischen den beiden Erbfällen nicht mehr als 10 Jahre, beträgt die Tarifermäßigung 10 %.

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