Wie werden börsennotierte Unternehmen für die Erbschaftsteuer bewertet? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Wie werden börsennotierte Unternehmen für die Erbschaftsteuer bewertet?
Nach dem niedrigsten Kurswert der Aktien am Bewertungsstichtag. Ist kein Kurswert am Bewertungsstichtag vorhanden ist der jüngste Kurswert aus den letzten dreißig Tagen zu nehmen.
Hält der Erblasser mehr als 25 Prozent der Unternehmensakten kommt ein sogenannter Paketzuschlag von bis zu 25 Prozent in Betracht, wenn das Paket wegen der erhöhten Einflussnahmemöglichkeiten mehr wert ist als die Summe der Kurswerte der Einzelaktien.
§ 11 BGB Wertpapiere und Anteile
(1) Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt. Liegt am Stichtag eine Notierung nicht vor, so ist der letzte innerhalb von 30 Tagen vor dem Stichtag im regulierten Markt notierte Kurs maßgebend. Entsprechend sind die Wertpapiere zu bewerten, die in den Freiverkehr einbezogen sind.
(2) …
(2a) …
(3) Ist der gemeine Wert einer Anzahl von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die einer Person gehören, infolge besonderer Umstände (z.B. weil die Höhe der Beteiligung die Beherrschung der Kapitalgesellschaft ermöglicht) höher als der Wert, der sich auf Grund der Kurswerte (Absatz 1) oder der gemeinen Werte (Absatz 2) für die einzelnen Anteile insgesamt ergibt, so ist der gemeine Wert der Beteiligung maßgebend.
(4) …
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