Fiskus als Erbe. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wird der Fiskus automatisch Erbe, wenn kein Verwandter vorhanden ist?

Nein, erst  wenn das Nachlassgericht festgestellt hat, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. Die Feststellung begründet die Vermutung, dass der Fiskus gesetzlicher Erbe sei. Der Feststellung hat ein Ermittlungsverfahren gemäß § 1965 BGB vorauszugehen.

§ 1965 BGB Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte
   (1) Der Feststellung hat eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte unter Bestimmung einer Anmeldungsfrist vorauszugehen; die Art der Bekanntmachung und die Dauer der Anmeldungsfrist bestimmen sich nach den für das Aufgebotsverfahren geltenden Vorschriften. Die Aufforderung darf unterbleiben, wenn die Kosten dem Bestand des Nachlasses gegenüber unverhältnismäßig groß sind.
   (2) Ein Erbrecht bleibt unberücksichtigt, wenn nicht dem Nachlassgericht binnen drei Monaten nach dem Ablauf der Anmeldungsfrist nachgewiesen wird, dass das Erbrecht besteht oder dass es gegen den Fiskus im Wege der Klage geltend gemacht ist. Ist eine öffentliche Aufforderung nicht ergangen, so beginnt die dreimonatige Frist mit der gerichtlichen Aufforderung, das Erbrecht oder die Erhebung der Klage nachzuweisen.

 

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