Wo kann ich meine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung günstig beglaubigen lassen?
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
In der Regel ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung beglaubigen zu lassen. Zwar ist dies gesetzlich nicht vorgeschrieben, erhöht aber die Akzeptanz solcher Verfügungen in der täglichen Praxis. Hinsichtlich der Beglaubigung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Vollmachten können beispielsweise beim Notar beglaubigt oder auch beurkundet werden. Möglich ist aber auch die Beglaubigung durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde beim Landratsamt. Hierbei fallen lediglich Kosten i.H.v. 10 € an. Zuständig sind die örtlichen Betreuungsbehörden, die wie folgt erreichbar sind:
Schwarzwald-Baar-Kreis
Betreuungsbehörde
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen
Landkreis Rottweil
Betreuungsbehörde
Olgastr. 6
78628 Rottweil
Landkreis Tuttlingen
Betreuungsbehörde
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Landkreis Konstanz
Amt für Gesundheit und
Versorgung
Betreuungsbehörde
Scheffelstr. 15
78315 Radolfzell
Landkreis Waldshut
Betreuungsbehörde
Kaiserstrasse 110
79761 Waldshut-Tiengen
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Betreuungsbehörde
Stadtstraße 2
79104 Freiburg
Ortenaukreis
Amt für Soziales und Versorgung
Betreuungsbehörde
Badstraße 20
77652 Offenburg
Landkreis Freudenstadt
Betreuungsbehörde
Herrenfelder Str. 14
72250 Freudenstadt
Bodenseekreis
Betreuungsbehörde
Albrechtstr. 75
88045 Friedrichshafen
Zollernalbkreis
Sozialamt
Betreuungsstelle
Hirschbergstr. 29
72336 Balingen
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