Wo Vorsorgevollmacht günstig beglaubigen lassen?

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Betreuungsbehörden

Wo kann ich meine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung günstig beglaubigen lassen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wo kann ich meine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung günstig beglaubigen lassen?

In der Regel ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung beglaubigen zu lassen. Zwar ist dies gesetzlich nicht vorgeschrieben, erhöht aber die Akzeptanz solcher Verfügungen in der täglichen Praxis. Wichtig ist die Beglaubigung, wenn es um Grundstücksgeschäfte bzw. das Grundbuch geht. Hinsichtlich der Beglaubigung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Vollmachten können beispielsweise beim Notar beglaubigt oder auch beurkundet werden. Möglich ist aber auch die Beglaubigung durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde beim Landratsamt. Hierbei fallen lediglich Kosten i.H.v. 10 € an. Zuständig sind die örtlichen Betreuungsbehörden, die wie folgt erreichbar sind:

 

Schwarzwald-Baar-Kreis

Betreuungsbehörde

Am Hoptbühl 2

78048 Villingen-Schwenningen

 

Landkreis Rottweil

Betreuungsbehörde

Olgastr. 6

78628 Rottweil

 

Landkreis Tuttlingen

Betreuungsbehörde

Bahnhofstraße 100

78532 Tuttlingen

 

Landkreis Konstanz

Amt für Gesundheit und

Versorgung

Betreuungsbehörde

Scheffelstr. 15

78315 Radolfzell

 

Landkreis Waldshut

Betreuungsbehörde

Kaiserstrasse 110

79761 Waldshut-Tiengen

 

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Betreuungsbehörde

Stadtstraße 2

79104 Freiburg

Ortenaukreis

Amt für Soziales und Versorgung

Betreuungsbehörde

Badstraße 20

77652 Offenburg

Landkreis Freudenstadt

Betreuungsbehörde

Herrenfelder Str. 14

72250 Freudenstadt

Bodenseekreis

Betreuungsbehörde

Albrechtstr. 75

88045 Friedrichshafen

Zollernalbkreis

Sozialamt

Betreuungsstelle

Hirschbergstr. 29

72336 Balingen


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