Vollmacht, Verfügung und Vorsorge

Mein Tipp: Vorsorgevollmacht und Erbrecht in Text und Film

Warum sollte jeder eine Vorsorgevollmacht haben?

Falls Sie noch keine Vorsorgevollmacht haben sollten sie dies schleunigst ändern. Sie fragen sich wahrscheinlich: Warum? Stellen Sie sich vor Sie sitzen in einem Auto, haben einen unverschuldeten Autounfall und sind auf Grund des Unfalls handlungsunfähig, vielleicht querschnittgelähmt oder liegen im Koma. In diesem Fall bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben. Der Betreuer steht dann unter der Aufsicht des Betreuungsgerichtes und legt dem Gericht jährlich Rechnung über Ihr Vermögen. das heißt, er muss erklären, was er mit Ihrem Geld für Sie macht. Viele Eheleute empfinden dies als sehr unangenehm, wenn sie als Betreuer ihres Partners „die Hosen herunter lassen müssen“ und das Gericht erfährt wie viel man besitzt oder auch nicht. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht bzw. Generalvollmacht haben, dann regeln Sie das alles im privaten Bereich. Damit regeln Sie ihre Angelegenheiten ohne Betreuungsgericht. Durch die Regelung im privaten Bereich funktioniert alles ohne Betreuer und ohne Gericht.

Ist eine Vollmacht gefährlich?

Sie stellen sich vielleicht die Frage, ob die Vollmacht nicht gefährlich für Sie ist oder vielleicht sogar gefährlich für die Bevollmächtigten. Sie stellen diese Frage zu recht. Für die Bevollmächtigten ist problematisch, dass sie nach dem Tod der Vollmachtgeber über alles was sie mit der Vollmacht gemacht haben Rechenschaft legen müssen. Zum Beispiel müssen sie die Geldausgaben belegen und den Miterben erklären. Die bevollmächtigten geraten oft regelrecht ins Kreuzfeuer der miterben und werden von diesen vor Gericht geschleppt. Hier sollten Sie sich überlegen, ob Sie die Option wählen zu sagen ich schließe die Auskunftsverpflichtung für meinen Bevollmächtigten aus. Das erfordert natürlich absolutes Vertrauen in den Bevollmächtigten.

Für Sie selbst ist die Vormacht nicht so gefährlich, wie viele denken. Viele meinen, der Bevollmächtigte könnte dann über Sie verfügen, aber demist nicht so. Solange Sie noch  klar im Kopf  sind und ihren Willen äußern können, sind sie der Chef im Ring. Auch können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen. Das ist kein Problem.

Was kann der Bevollmächtigte mit der Vollmacht für mich tun?

Zuallererst verhindert die Vollmacht, dass Sie unter Betreuung gestellt werden. Dann ermöglicht die Vollmacht dem Bevollmächtigten für Sie wichtige Rechtshandlungen vorzunehmen.. Der Bevollmächtigte kann für Sie zum Beispiel Renten beantragen, mit dem Rentenversicherung Träger kommunizieren, Schriftverkehr mit der Gemeinde erledigen, für Sie das geeignete Seniorenheim aussuchen und dort unterbringen,  bei wichtigen ärztlichen Eingriffen Mitentscheiden usw. usw. All das geht ohne Vorsorgevollmacht nicht.

Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht

Ganz wichtig bei der Vorsorgevollmacht ist, dass Sie als Generalvollmacht abgefasst ist.  Nur dann kann Bevollmächtigte alles für Sie erledigen. Auch das, was man nicht voraussehen konnte. Aber wie gesagt: Die Vorsorgevollmacht erfordert immer absolutes Vertrauen in den Bevollmächtigten.

Mehrere Bevollmächtigte

Wenn Sie Kinder haben und die Kinder als Bevollmächtigte einsetzen wollen, dann habe ich überhaupt nichts dagegen, wenn Sie mehrere Kinder nebeneinander als Bevollmächtigte einsetzen. Aber bitte nicht alle als gemeinsame Vertreter, sonst müssen Sie immer zusammen auftreten Stellen Sie sich vor, eines der Kinder ist in Spanien oder in der Türkei im Urlaub, also genau in dem Moment nicht da, in dem für Sie gehandelt werden muss. Ihre nur zusammen bevollmächtigten Kinder können dann nicht für Sie handeln. Fazit: Die Kinder benötigen die Vollmacht nebeneinander, also jeder mit dem recht zur Einzelvertretung, wie wir Juristen sagen.

Keine Bedingungen für die Vollmacht

Wichtig ist auch dass Sie in die Vollmacht z.B. nicht schreiben, dass sie nur gelten soll, „wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander festgestellt haben, dass Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren Willen zu äußern.“ Wie sollen bei einer solchen Vollmacht Ihre Frau oder Ihre Kinder schnell für Sie handeln? Von denen wird dann nämlich verlangt, dass Sie zwei ärztliche Atteste vorlegen, die sie im Notfall ganz bestimmt nicht vorliegen. Da wette ich drauf. Formulieren Sie ihre Vorsorgevollmacht daher als unbedingte Generalvollmacht.

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde

Der Gesetzgeber hat eine kostengünstige Möglichkeit für die Beglaubigung geschaffen. Sie können die Vollmacht bei der Betreuungsbehörde im Landratsamt für nur 10 Euro beglaubigen lassen. Damit  sparen sparen Sie sich die Kosten einer teuren notariellen Beurkundung. Die Beglaubigung ist wichtig. Wenn der Bevollmächtigte zum Bespiel auf ein Haus eine Grundschuld aufnehmen soll oder das Haus verkaufen soll. Ohne Beglaubigung geht das nicht.

Mein Youtube-Film zu Erbrecht und Vorsorgevollmacht