🧬 Cognationsprinzip – Wer erbt eigentlich?

Einfach erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht


👪 Was bedeutet Cognationsprinzip?

Das Cognationsprinzip klingt kompliziert, ist aber ganz einfach:
👉 Nur Blutsverwandte dürfen gesetzlich erben – also Kinder, Enkel, Geschwister, Nichten, Neffen usw.

Das bedeutet: Wer mit dem Verstorbenen durch Geburt verwandt ist, kann auch gesetzlich Erbe sein.

Das nennt man „kognatisch“, abgeleitet vom lateinischen cognatio = Blutsverwandtschaft.


⚖️ Früher war das anders: Agnationsprinzip

Im alten römischen Recht galt noch das Agnationsprinzip. In der Römerzeit wurde „cognatio“ auch verwendet, um zwischen Agnaten (männliche Blutsverwandte in männlicher Linie) und Kognaten (alle anderen Blutsverwandten, einschließlich Frauen) zu unterscheiden.

Nach dem Agnationsprinzip durften nur die Familienmitglieder erben, die der väterlichen Hausgewalt unterstanden – also der Ehemann, seine Söhne, eventuell die Ehefrau – aber nicht automatisch die Blutsverwandten!

Klingt aus heutiger Sicht etwas… patriarchalisch? Genau! Deshalb wurde das Cognationsprinzip eingeführt – es war gerechter.

Das Agnationsprinzip wurde im römischen Recht also vom Cognationsprinzip verdrängt. Mit der Erbberechtigung der Blutsverwandten war der überlebende Ehegatte aus seiner Erbbeteiligung verdrängt. In der geschichtlichen Entwicklung konnte er nur schwer wieder eine Teilhabe am Nachlass erzielen. Je jünger die gesetzliche Regelung, um so stärker wird aber der überlebende Ehegatte wieder an der Erbschaft beteiligt. Seine Beteiligung entwickelte sich schließlich von einem Nießbrauch zu einem echten Erbteil.


🧾 Heute gilt in Deutschland:

Wer mit dem Erblasser verwandt ist, kann gesetzlich erben.
Das betrifft z. B.:

  • Kinder und Enkel

  • Eltern und Geschwister

  • Nichten und Neffen
    (Schwiegerkinder oder Ehepartner gehören nicht dazu – sie erben nur, wenn im Testament etwas steht oder als gesetzlicher Ehegatte.)


🧠 Merksatz:

Erbe wird nur, wer verwandt ist – Blutsbande vor Schwägerschaft!


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Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Fachanwalt für Erbrecht in Villingen-Schwenningen
🌐 ruby-erbrecht.com

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