Häufig gestellte fragen

Die Erstberatung kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail erfolgen. Sie kostet nur 190 Euro plus Mehrwertsteuer (eventuell noch Postgebührenpauschale, also im Ergebnis 226,10 oder 249,90 Euro). Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte. Übrigens: Bei einer Erstberatung durch uns erhalten Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos.