Frau enterben. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ich eigentlich auch meine Frau enterben?
Ja, das geht. Sie schließen sie einfach von der gesetzlichen Erbfolge aus oder setzen nur Ihre Kinder zu Erben des gesamten Vermögens ein und erwähnen Ihre Ehefrau im Testament nicht.
ACHTUNG: Die Ehefrau erhält dann aber den Pflichtteil.