Kann ich mein notarielles Testament handschriftlich widerrufen oder ändern? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ich mein notarielles Testament handschriftlich widerrufen oder ändern?
Ja, klar. Das ist kein Problem. Handschriftliches und notarielles Testament stehen gleichberechtigt nebeneinander. Sie könne also in durch ein neues handschriftliches Testament ein bestehendes notarielles Testament ergänzen, ändern oder auch völlig widerrufen. Es ist ein Irrtum zu glauben, man müsse zum Notar gehen, um ein notarielles Testament zu ändern oder zu widerrufen. Es muss auch nicht unbedingt aus der amtlichen Verwahrungen genommen werden. Ein handschriftliches Widerrufstestament reicht.