Kann ich mein notarielles Testament handschriftlich widerrufen oder ändern?

Kann ich mein notarielles Testament handschriftlich widerrufen oder ändern? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Kann ich mein notarielles Testament handschriftlich widerrufen oder ändern?

Ja, klar. Das ist kein Problem. Handschriftliches und notarielles Testament stehen gleichberechtigt nebeneinander. Sie könne also in durch ein neues handschriftliches Testament ein bestehendes notarielles Testament ergänzen, ändern oder auch völlig widerrufen. Es ist ein Irrtum zu glauben, man müsse zum Notar gehen, um ein notarielles Testament zu ändern oder zu widerrufen. Es muss auch nicht unbedingt aus der amtlichen Verwahrungen genommen werden. Ein handschriftliches Widerrufstestament reicht.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren