Schenkungsteuer beim Pflichtteilsverzicht unter Geschwistern – einfach erklärt
🧾 Worum geht es?
Wenn ein Kind gegen Geldzahlung auf seinen späteren Pflichtteil verzichtet, spricht man vom Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung. Das kann Streit unter Geschwistern vermeiden – aber es hat steuerliche Folgen.
⚖️ Was ist neu?
Früher galt: Für die Schenkungsteuer war entscheidend, wie nah der Verzichtende mit dem späteren Erblasser verwandt war.
2017 hat der Bundesfinanzhof (BFH RNotZ 2017, 607) entschieden:
Die Steuerklasse richtet sich nicht mehr nach dem Verhältnis zum Erblasser, sondern nach dem Verhältnis zum Zahlenden (z. B. Vater oder Mutter oder Vorsicht: Bruder oder Schwester).
👨👩👧👦 Ein Beispiel
Drei Brüder einigen sich, dass einer von ihnen später nicht erben soll und dafür schon jetzt 150.000 Euro bekommt. Dieses Geld zahlen die anderen beiden Brüder.
Früher: Steuerklasse I (günstig), weil es um die Mutter ging. Seit 2017: Steuerklasse II (deutlich ungünstiger), weil das Geld von den Brüdern kommt.
💡 Was bedeutet das?
- Die Steuer wird nach dem Verhältnis zum Zahler berechnet, nicht zum Erblasser.
- Das bedeutet oft: höhere Steuer, wenn z. B. Geschwister einander Abfindungen zahlen. Nur 20.000 Euro Freibetrag und Steuersatz beginnt mit 15 %.
- Alte Schenkungen vom Erblasser werden nicht mehr hinzugerechnet, wenn das Geld von jemand anderem kommt.
📜 Was sollten Sie beachten?
- Wenn nicht der Erblasser, sondern z. B. ein Geschwisterteil die Abfindung zahlt, ist Steuerklasse II entscheidend (statt Klasse I).
- Das kann zu einer spürbaren Steuerbelastung führen.
- Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Steuerberater ist ratsam.
📌 Fazit
Der Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung bleibt ein sinnvolles Mittel zur Konfliktvermeidung. Doch wer zahlt, spielt nun für das Finanzamt eine entscheidende Rolle.
📝 Auf Ihrer sicheren Seite sind Sie mit einem gut vorbereiteten notariellen Vertrag und steuerlicher Beratung.
Wenn Sie dazu Fragen haben oder eine rechtssichere Gestaltung suchen, berate ich Sie gerne persönlich.






