⚖️ Schulden erben? Was tun, wenn der Erblasser verschuldet war

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby


Frage eines Ratsuchenden

„Mein Bekannter hat mich zum Erben eingesetzt. Er hatte zum Schluss einen Rechtsbetreuer. Jetzt hat mich das Nachlassgericht angeschrieben – ich soll die Erbschaft annehmen. Aber was, wenn ich Schulden erbe?“


💡 Ein Tipp von Rechtsanwalt Ruby

🧾 Antwort: Erst prüfen – dann handeln!

Ich empfehle Ihnen:
Fordern Sie zunächst Auskunft beim Nachlassgericht an.
Warum? Ganz einfach:


📂 Was kann beim Nachlassgericht vorliegen?

👨‍⚖️ Betreuerbericht

War der Erblasser betreut, dann musste der Betreuer beim Amtsgericht einen Abschlussbericht einreichen. Dieser enthält:

  • 📋 Eine Übersicht über das Vermögen

  • 💸 Angaben zu Schulden

  • 🔐 Hinweise auf Konten, Verträge, Immobilien etc.

Dieser Bericht liegt beim Betreuungsgericht – kann aber vom Nachlassgericht beigezogen werden.


🛡️ Warum das wichtig ist:

Bevor Sie eine Erbschaft annehmen, sollten Sie wissen:

  • Hat der Nachlass Schulden?

  • Reicht das Vermögen zur Begleichung?

  • Lohnt sich eine Annahme überhaupt?

Erst nach Klärung der Vermögensverhältnisse sollten Sie entscheiden, ob Sie:

die Erbschaft annehmen,
sie ausschlagen oder
⚖️ die Haftung auf den Nachlass beschränken (Nachlassverwaltung, Dürftigkeitseinrede, Nachlassinsolvenz).


📬 Was ich für Sie tun kann:

  • Ich frage für Sie beim Nachlassgericht an,

  • hole – falls nötig – den Bericht vom Betreuungsgericht ein,

  • und berate Sie zur sichersten Vorgehensweise.


🧭 Fazit: Schulden erben muss nicht sein!

Erben bedeutet nicht automatisch, dass Sie für Schulden aufkommen müssen. Aber:
Sie müssen rechtzeitig handeln!

📅 Achtung: Die Frist zur Ausschlagung beträgt nur 6 Wochen ab Kenntnis der Erbschaft.


📞 Fragen? Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an – ich helfe Ihnen gerne weiter.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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