Versteigerungstermin in der Teilungsversteigerung: Ablauf, Besonderheiten & Tipps
🔔 1. Der Ablauf im Versteigerungstermin – Überblick Der Ablauf eines Versteigerungstermins im Teilungsversteigerungsverfahren folgt in weiten Teilen den Regeln der klassischen Zwangsversteigerung. Der Antragsteller tritt an die Stelle des Gläubigers. Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft / Gesamthandsgemeinschaft an einem Grundstück.
📋2. Schritt für Schritt:
- Feststellung der Beteiligten
- Bekanntmachungen (z. B. Belastungen, besondere Bedingungen)
- Aufforderung zur Abgabe von Geboten
🏠 3. Miet- und Pachtverhältnisse
- „Zuschlag bricht nicht Miete“ gilt auch hier (§ 57 ZVG)
- § 183 ZVG schließt §§ 57a und 57b ZVG aus → kein Sonderkündigungsrecht für den Ersteigerer
- Änderungen der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen nur mit Zustimmung des Mieters/Pächters (§ 59 ZVG)
🚫4 Begrenzung des Bieterkreises Nur möglich, wenn alle Miteigentümer zustimmen. Ist eine Begrenzung zulässig:
- Muss im Termin bekannt gegeben werden
- Außengebotene sind dann zurückzuweisen (§ 70 ZVG)
📣 5. Aufforderung zur Abgabe von Geboten Auch in der Teilungsversteigerung möglich:
- Anträge auf abweichende Versteigerungsbedingungen
- Anträge zum schuldnerfremden Zubehör
- Festsetzung von Zuzahlungsbeträgen
💰 6. Bietverhalten & Sicherheitsleistung
- Miteigentümer müssen bei Zuschlag das volle Bargebot zahlen (kein Abzug ihres Anteils)
- Sicherheitsleistung auch für Miteigentümer erforderlich, außer das Gebot ist durch ein eigenes Grundpfandrecht gedeckt (§ 184 ZVG)
💡 Tipp: Verwechseln Sie nicht die bloße Mitberechtigung am Grundstück mit einem Befreiungsgrund von der Sicherheitsleistung!
⚖️ 7. Vorzeitige Beendigung des Termins
- Antragsrücknahme oder einstweilige Einstellung (z. B. § 30, § 180 ZVG) jederzeit möglich
- Bei Versteigerung durch Pfändungsgläubiger: Zahlung im Termin kann zur Einstellung führen (§ 33 ZVG)
🔚 8. Schluss des Termins & Zuschlagsverhandlung
- Ablauf wie bei der Zwangsversteigerung
- Bei mindestens einem gültigen Gebot: Zuschlagsverhandlung und ggf. Verkündungstermin (§ 87 ZVG)
- Keine Möglichkeit der Fortsetzung als Zwangsverwaltung (§ 77 ZVG)
🧾 Fazit: Der Versteigerungstermin in der Teilungsversteigerung bietet viele rechtliche Feinheiten. Eine gute Vorbereitung und fundierte Kenntnis der Abläufe – insbesondere im Hinblick auf Miteigentümerrechte und Verfahrensbesonderheiten – ist unerlässlich.
📞 Bei Fragen zur Begleitung eines Teilungsversteigerungsverfahrens beraten wir Sie gerne kompetent und verständlich: www.ruby-erbrecht.com