Bankkonto zugunsten Dritter? Das geht wirklich. Fachanwalt für Erbrecht, Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ein Bankkonto wirklich zugunsten eines Dritten eingerichtet werden? Ja, das geht tatsächlich.
Bankkonto zu Gunsten XY
Beim Bankkonto zugunsten XY schließt der Kunde mit der Bank einen Kontovertrag ab. Der Kunde lässt das das Konto aber nicht auf seinen eigenen Namen, sondern auf den Namen eines Dritten ausstellen, also „Bankkonto zugunsten XY“. Der Dritte ist dann der aus dem Kontovertrag Begünstigte und hat ein eigenes Forderungsrecht gegen die Bank auf Auszahlung des Kontoguthabens. Über das Konto verfügt also der Dritte und nicht derjenige, der das Konto errichtet hat.
Opa errichtet ein Konto zugunsten des Enkels
Der Opa kann also mit seiner Hausbank zugunsten seines Enkels ein Bankkonto errichten. Das vom Opa eingezahlte Geld steht somit alleine dem Enkel zu. Der Enkel kann gegenüber der Bank die Auszahlung des Guthabens verlangen.
Achtung:
Die Bank wird nur durch Auszahlung an den Enkel von ihrer Auszahlungsverpflichtung befreit und nicht durch Auszahlung an den Opa, der das Konto errichtet hat. Zahlt die Bank an den Großvater aus, kann der Enkel weiterhin Zahlung verlangen.
Bankkonto zugunsten Dritter auf den Todesfall
Wichtigster Fall des Bankkontos zugunsten eines Dritten ist Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall. Hier erwirbt der Dritte die Forderung gegen die Bank erst im Zeitpunkt des Todes des Konto-Errichters. Bis zu seinem Tod bleibt der Kontoerrichter über das Guthaben verfügungsberechtigt. Für ein Bankkonto zugunsten Dritter auf den Todesfall braucht man kein Testament oder zusätzlich im Testament verfügen, dass der Dritte das Geld mit dem Tode des Errichters erhalten selbst.