§ 27 SGBXII Leistungsberechtigte
(1) Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
🏠 Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) einfach erklärt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine wichtige Sozialleistung nach dem Dritten Kapitel des SGB XII (§§ 27 bis 40). Sie soll den Lebensunterhalt von Menschen sichern, die weder arbeiten können noch durch andere Sozialleistungen versorgt sind.
📦 Was gehört zur HLU?
HLU umfasst:
- Regelbedarf (Regelsatz)
- Mehrbedarf (z. B. bei Krankheit, Schwangerschaft)
- Zusatzbedarf (z. B. Miete, Heizkosten)
➡️ Die Differenz zwischen dem Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen (§ 82 SGB XII) sowie einzusetzendem Vermögen ergibt die monatliche HLU-Leistung.
💶 1. Regelbedarf: Was ist der Regelsatz?
Der Regelsatz sichert das Existenzminimum. Er wird nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts ermittelt. Es gibt sechs Stufen – je nach Alter, Haushaltsform und Wohnsituation (§ 28 SGB XII).
Beispiel: Regelsätze ab 01.01.2025:
Regelbedarfsstufe | Beschreibung | Betrag (2025) |
---|---|---|
1 | Alleinlebende Erwachsene | 563 € |
2 | Erwachsene in Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
3 | Erwachsene in Einrichtungen | 451 € |
4 | Jugendliche (15–18 Jahre) | 471 € |
5 | Kinder (7–14 Jahre) | 390 € |
6 | Kinder (0–6 Jahre) | 357 € |
📊 Grundlage: § 28a SGB XII i.V.m. Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG)
👶 2. Mehrbedarf – Wenn das Leben mehr kostet
Zusätzliche Bedarfe werden durch Zuschläge berücksichtigt (§§ 30 ff. SGB XII):
- 🤰 Schwangerschaft (17 % des Regelsatzes)
- 👩👧 Alleinerziehende (je nach Anzahl der Kinder)
- 🍽️ Kostenaufwendige Ernährung (z. B. bei Diabetes)
- ♨️ Dezentral erzeugtes Warmwasser
Sofortzuschlag für Kinder: 25 € mtl. extra (§ 145 SGB XII)
🏡 3. Zusatzbedarf: Wohnen, Heizen, Vorsorgen
Zu den typischerweise ergänzenden Bedarfen zählen:
- 🏠 Unterkunftskosten: Tatsächliche Miete + Heizung, soweit angemessen (§ 35 SGB XII)
- 🏦 Schuldzinsen, Abgaben bei Eigenheimen
- 🏥 Krankenversicherungskosten (§ 32 SGB XII)
- ⚰️ Vorsorgeaufwand / Sterbegeld (§ 33 SGB XII)
🏨 HLU in Einrichtungen
Wer in einem Heim lebt, erhält keine Regelsätze, sondern eine sogenannte Vollversorgung (§ 27b SGB XII). Zusätzlich erhalten Betroffene:
- 🧾 Barbetrag zur freien Verfügung („Taschengeld“) i.H.v. 27 % der Regelsatzstufe 1 (2025: 152,01 €)
- 👕 Bekleidungspauschale (nach Landesrecht)
Sonderregelungen gelten für behinderte Minderjährige (§ 27c SGB XII).
👨👩👧 Einsatz- und Bedarfsgemeinschaft
Nicht nur das eigene Einkommen und Vermögen zählt:
- Verheiratete, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaften werden gemeinsam geprüft (§§ 19, 27 SGB XII)
- Bei minderjährigen Kindern wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 SGB XII)
➡️ Achtung: Auch eine Haushaltsgemeinschaft kann zur Kürzung führen (§ 39 SGB XII – Vermutungsregel).
🔁 Erweiterte HLU (Darlehen statt Zuschuss)
Wenn Einkommen/Vermögen grundsätzlich einsetzbar wäre, aber aktuell nicht zur Verfügung steht (z. B. Erbschaft noch nicht ausgezahlt), kann erweiterte HLU als Darlehen gewährt werden (§ 19 Abs. 5 SGB XII).
📌 Besonderheiten bei Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen gelten besondere Unterkunftsregeln (§ 42a SGB XII).
- 🧍♂️ Einzelzimmer + Gemeinschaftsflächen
- 🧾 Aufwendungen bis 25 % über Durchschnitt können übernommen werden
📣 Gut zu wissen:
- Regelsätze werden jährlich angepasst (Preis- & Lohnentwicklung)
- In München & anderen Städten kann es regionale Zuschläge geben
- Die meisten einmaligen Leistungen (z. B. Wintermantel) sind in den Regelsatz eingepreist