Staudinger

Die ungeschriebenen Grundsätze des BGB. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.

Die ungeschriebenen Grundsätze des BGB

Es gibt Grundprinzipien im Bürgerlichen Recht, die für dessen Verfasser so selbstverständlich waren, dass sie nicht ausdrücklich ins BGB aufgenommen wurden. So mancher Student fragt sich, warum jemand verurteilt werden soll, obwohl er doch zahlen möchte, es aber nicht kann, weil er das Geld nicht hat. Dann hört er in der Vorlesung „Geld hat man zu haben. Das ist der ungeschriebene Paragraph Null im BGB“. Solche Grundsätze des BGB – auch wenn sie im BGB angedeutet oder niedergelegt sind – will ich hier nach und nach zusammenstellen.

  1. Es herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Jeder ist also frei Verträge mit Personen seiner Wahl und mit Inhalten seiner Wahl abzuschließen.  

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