Erbausschlagung durch minderjähriges Kind. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.

Erbausschlagung durch minderjähriges Kind

Einem Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist im familiengerichtlichen Verfahren, das die Genehmigung einer Erbausschlagung betrifft, zur Wahrnehmung seiner Interessen ein Ergänzungspfleger zu bestellen.

Für Experten:
KG vom 04.03.2010 – 17 UF 5/10 –
NJW 2010, Heft 22/8

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