Gibt es einen Erben, der die Erbschaft nicht ausschlagen kann? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Baden-Württemberg, Deutschland.
Frage:
Gibt es einen Erben, der die Erbschaft nicht ausschlagen kann?
Antwort:
Es gibt einen Erben, der eine Erbschaft nicht ausschlagen kann. Das ist der Fiskus, wenn und soweit er gesetzlicher Erbe wird. Dann ist ihm das Recht der Ausschlagung versagt (§ 1942 Abs. 2 BGB).
§ 1942 BGB Anfall und Ausschlagung der Erbschaft
(1) Die Erbschaft geht auf den berufenen Erben unbeschadet des Rechts über, sie auszuschlagen (Anfall der Erbschaft).
(2) Der Fiskus kann die ihm als gesetzlichem Erben angefallene Erbschaft nicht ausschlagen.