💍 Ehepaare und Testament

Besonderheiten beim gemeinschaftlichen Testament
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby


🤝 Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

Ehepaare können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten – auch bekannt als Ehegattentestament.
Das ist eine besondere Form des Testaments, die nur Ehegatten (oder eingetragene Lebenspartner) offensteht.


✍️ Wer muss schreiben – wer muss unterschreiben?

Ein großer Vorteil für Ehepaare:

  • Es reicht ausnahmsweise, wenn nur ein Ehepartner das Testament handschriftlich schreibt.

  • 👉 Aber beide Ehepartner müssen unterschreiben!

Das ist ein wichtiger Unterschied zum Einzeltestament, bei dem der gesamte Text vom Erblasser persönlich handschriftlich verfasst werden muss (§ 2247 BGB).


⚖️ Aber Vorsicht: Der Teufel steckt im Detail

Ein Ehegattentestament klingt einfach – ist es aber rechtlich oft sehr komplex:

  • 🔄 Was ist wechselseitig bindend und was nicht?

  • 🧒 Was passiert, wenn Kinder oder Stiefkinder bedacht werden sollen?

  • 🏠 Wie wird eine Immobilie richtig testamentarisch geregelt?

  • 🕊️ Was gilt nach dem Tod des Erstversterbenden?

Schon kleine Formulierungsfehler können zu großen rechtlichen Problemen führen – und sogar das ganze Testament unwirksam machen.


📌 Unser Rat:

Ohne fachkundige erbrechtliche Beratung gelingt in der Regel kein rechtssicheres Ehegattentestament.
Nutzen Sie die Möglichkeit, die Dinge klar, verbindlich und rechtlich wirksam zu regeln – am besten mit einem erfahrenen Fachanwalt an Ihrer Seite.


🧑‍⚖️
Gerhard Ruby
Fachanwalt für Erbrecht
– Ihr Partner für Ehegattentestamente und individuelle Nachlassregelungen –

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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