Verlöbnis ersetzt keine Heirat nach der Höfeordnung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Verlöbnis ersetzt keine Heirat nach der Höfeordnung
Stirbt der Hofeigentümer, kann dessen Verlobte kein Hoffolgezeugnis beantragen. Sie fällt nicht in den Schutzbereich des § 5 Nr. 2 HöfeO.
Für Experten:
OLG Hamm v. 09.02.2010 – 10 W 144/09 –
NJW-Spezial 2010, 200