Gilt meine alte Patientenverfügung weiter? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Gilt meine alte Patientenverfügung weiter?
Frage:
Ist nach dem Gesetz meine alte Patientenverfügung noch gültig?
Antwort:
Ja! Endlich ist gesetzlich klargestellt dass sich Ärzte, Betreuer und Gerichte an die Patientenverfügung halten müssen. Voraussetzung ist, dass die Patientenverfügung schriftlich vorliegt, eindeutige Regelungen enthält und genau beschreibt, wann sie gelten soll.
Tipp:
Schlecht sind schwammige Formulierungen wie „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen“ usw. Lassen Sie sich von uns beraten! Bei einer ersten umfassenden Erbrechtsberatung gibt es bei uns Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kostenlos dazu.