Objektsteuer. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbschaftsteuer: Objektsteuer oder Subjektsteuer?
Je nach Steuersystem kann die Erbschaftsteuer als Objektsteuer oder als Subjektsteuer ausgestaltet sein. In Deutschland ist die Erbschaftsteuer eine Subjektsteuer. Besteuert wird der Erwerber als Subjekt nach dem Wert, der ihm durch die Erbschaft anfällt.
Im amerikanischen Steuerrecht hingegen ist die Erbschaftsteuer als Objektsteuer ausgestaltet. Besteuert wird der Nachlass als Objekt. Diese Nachlassbesteuerung ist der letzte steuerliche Zugriff des Staates auf das Vermögen des Verstorbenen.