Pflichtteil
Grober Undank bei Geltendmachung des Pflichtteils?

Grober Undank bei Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch Beschenkten? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Grober Undank bei Geltendmachung des Pflichtteils durch den Beschenkten?

Die Voraussetzungen des groben Undanks liegen nicht vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte einen nach Grund und Höhe rechtsfehlerfrei festgestellten Pflichtteil gemäß §§ 2301, 1371 Abs. 1 BGB verlangt und damit von einem gesetzlichen Recht Gebrauch macht.

Für Experten:
OLG Karlsruhe v. 26.10.2009 – 3 U 2010, 55 –
ZErb 2010, 55

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