Grundsicherung
wird nur bei dauerhafter Erwerbsminderung und im Alter gewährt. Der Leistungsempfänger kann nicht arbeiten und der Berechtigte kann seinen Lebensunterhalt weder aus seinem Einkommen noch aus seinem Vermögen bestreiten. Die Grundsicherung ist im 12. Buch des Sozialgesetzbuches geregelt (§§ 41 bis 46 SGB XII).
Hartz IV = ALG II
erhält wer zwar erwerbsfähig ist, aber keine Arbeit findet. Der Leistungsempfänger kann noch arbeiten. Das Arbeitslosengeld II (= Hartz IV) ist im 2. Buch des Sozialgesetzbuches geregelt (§ 19 SGB II).
Sozialhilfe
wird gewährt, wenn der konkrete Bedarf eines Menschen weder durch eigenes Vermögen oder Einkommen noch durch die Grundsicherung oder Hartz IV gedeckt ist. Die Sozialhilfe ist im 12. Buch des Gesetzbuches geregelt. Die wichtigste Form der Sozialhilfe ist die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII).