Neffen 30.000 Euro zum Abitur versprochen. Muss er Schenkungsteuer zahlen?. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Neffen 30.000 Euro zum Abitur versprochen. Muss er Schenkungsteuer zahlen?
Erst wenn er das Abitur bestanden hat und sie ihm die 30.000 Euro schenken. Dann zahlt er 1.500 Euro Schenkungsteuer. Bis dahin liegt nur eine Schenkung unter der aufschiebenden Bedingung vor, dass der Neffe das Abitur besteht. Bis zum Eintritt dieses zukünftigen, ungewissen Ereignisses ist das Schenkungsversprechen irrelevant, selbst wenn es notariell beurkundet wäre.
§ 4 BewG Aufschiebend bedingter Erwerb
Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist.
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