Geldvermächtnis. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Testament: Geldvermächtnis falls Nichte Schulabschuss schafft

Geldvermächtnis

Frage:

Ich habe eine 14jährige Nichte, die uns allen große Sorgen bereitet. Ich werde nicht mehr lange leben, möchte ihr aber noch etwas Gutes tun. Um sie zum Schulabschluss zu animieren, würde ich ihr im Testament ein Geldvermächtnis von 20.000 Euro aussetzen wollen, aber nur für den Fall, dass sie den Hauptschulabschluss schafft. Geht das?

Antwort:

Ja, das geht. Es liegt dann ein aufschiebend bedingtes Vermächtnis vor. Das Vermächtnis entsteht erst, wenn die Bedingung, an die es geknüpft ist, von der Nichte erfüllt ist. Die Nichte muss den Hauptschulabschluss schaffen, um die 20.000 Euro von den Erben verlangen zu können.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren