Klage auf Zustimmung zu einem Erbteilungsplan. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Klage auf Zustimmung zu einem Erbteilungsplan
Der Klage eines Miterben gegen einen anderen auf Zustimmung zu einem Aufteilungsplan kann grundsätzlich nur in vollem Umfang stattgegeben oder sie muss insgesamt abgewiesen werden. Möglich ist jedoch die Verurteilung zu einem „Minus“, etwa zu einem geringeren als dem geforderten Geldbetrag wegen geringerer als der behaupteten Guthaben des Erblassers.
Für Experten:
OLG Saarbrücken v. 23.12.2009 – 5 U 173/09-52 –
MDR 2010, 636
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