Konfusion: Wenn der Gläubiger Alleinerbe des Schuldners wird. Erklärt von Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby, Villingen, Rottweil, Radolfzell, Konstanz
Konfusion: Wenn der Gläubiger Alleinerbe des Schuldners wird
Merke: So wie der Erblasser Gläubiger / Schuldner war, wird nach dem Erbfall auch der Erbe Gläubiger / Schuldner.
Wenn der Erbe also Schuldner (oder Gläubiger) des Erblassers war, vereinigen sich mit dem Tod des Erblassers Rechte und Pflichten in der Person des Erben so dass sie untergehen. Das nennt man Konfusion. Eine Konfusion ist allerdings nur beim Alleinerben möglich. Bei einer Erbenmehrheit ist nämlich nicht der einzelne Miterbe, sondern die Erbengemeinschaft der Rechtsnachfolger des Erblassers.