Auslegung eines Bezugsrechts an Fondsanteilen als Vermächtnis. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Auslegung eines Bezugsrechts an Fondsanteilen als Vermächtnis
Eine eigenhändig geschriebene Erklärung des Erblassers, seiner Lebensgefährtin solle bei seinem Tod ein Bezugsrecht an bestimmten Fondsanteilen zustehen, kann als Vermächtnis auszulegen sein.
Für Experten:
BGH v. 16.12.2009 – IV ZR 108/08 –
ZEV 2010, 84