Landgericht entscheidet über „Hof“ wenn kein Landwirtschaftserbrecht betroffen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Landgericht entscheidet über „Hof“ wenn kein Landwirtschaftserbrecht betroffen
Bei Streit über einen „Hof“ ist das Landgericht (nicht: Landwirtschaftsgericht!) als Prozessgericht jedenfalls dann zur Entscheidung zuständig, wenn Streitgegenstand nicht das Landwirtschaftserbrecht selbst ist.
Für Experten:
OLG Hamm v. 07.01.2010 – 10 W 128/09 –