Mindestteilerbschein bescheinigt die minimale Erbquote. Erklärt von Fachanwalt Gerhard Ruby, Spezialist für Erbrecht mit Büros in Villingen, Rottweil, Radolfzell, Konstanz
Mindestteilerbschein
Der Begriff Mindestteilerbschein ist selbst vielen Fachanwälte für Erbrecht nicht geläufig. Ein Mindestteilerbschein kann beim Nachlassgericht beantragt werden. Er wird erteilt, obwohl noch nicht alle Erben oder alle Erbteile der Höhe nach feststehen Es muss aber bereits sicher sein, zu welcher Quote der Antragsteller als Miterbe mindestens am Nachlass beteiligt ist. Mit dem Mindestteilerbschein kann sich der Miterbe gegenüber Banken und dem Grundbuchamt als Miterbe ausweisen.