Testamentsvollstrecker
Testamentsvollstreckeramt ablehnen

Muss ich begründen, warum ich nicht Testamentsvollstrecker werden will? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Testamentsvollstrecker: Wie kann ich das ablehnen?

Frage: Wenn ich das Testamentsvollstreckeramt ablehne, muss ich das begründen?
Antwort: Nein. Es genügt einfach, dass Sie Nein sagen bzw. dass Sie nicht wollen.

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