Pflichtteilsergänzung: Auch verjährter Anspruch auf Eigengeschenk anrechenbar. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Pflichtteilsergänzung: Auch verjährter Anspruch auf Eigengeschenk anrechenbar
Hat der Inhaber eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs vom Erblasser zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge einen Anspruch (hier: auf Zahlung eines Gleichstellungsgeldes durch ein mit einer Immobilie beschenktes Geschwister) zugewendet bekommen, so ist der Anspruch auch dann als Eigengeschenk auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen, wenn er infolge Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden kann.
Für Experten:
LG Freiburg v. 02.10.2009 – 8 O 90/08 –
ZEV 2010, Heft 3, VIII