🎁 Schenken mit Risiko?

Warum Schenkungen nicht immer sicher sind – und was Sie darüber wissen sollten

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Viele Menschen glauben, dass Schenkungen „endgültig“ sind: Einmal geschenkt – für immer weg. Doch das ist ein Trugschluss. In Wirklichkeit sind Schenkungen rechtlich gesehen nicht so stabil, wie man denkt. Sie stehen unter besonderen Bedingungen, die oft übersehen werden. Vor allem bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen kann das fatale Folgen haben.


🔍 Schenkungen haben eine „Bestandsschwäche“

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Der Begriff mag sperrig klingen, ist aber wichtig: Eine Bestandsschwäche bedeutet, dass ein Geschenk wieder rückgängig gemacht werden kann – auch nach Jahren. Und zwar nicht nur theoretisch, sondern in vielen Fällen ganz praktisch und mit erheblichen Folgen.


⚖️ 1. Rückforderung bei Verarmung – § 528 BGB

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Wenn der Schenker – also die Person, die das Geschenk gemacht hat – später selbst in finanzielle Not gerät, kann sie die Schenkung zurückfordern, wenn sie ihren eigenen Lebensunterhalt nicht mehr decken kann.

🧾 Beispiel:

Die Großmutter schenkt ihrer Enkelin ein Grundstück. Zwei Jahre später kommt sie ins Pflegeheim. Die Rente reicht nicht, und das Sozialamt verlangt, dass das Grundstück „zurückgeholt“ wird. Die Enkelin ist entsetzt – aber: rechtlich möglich!


😠 2. Widerruf bei grobem Undank – § 530 BGB

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Wenn der Beschenkte sich besonders schlecht gegenüber dem Schenker verhält – etwa durch Beleidigungen, Bedrohungen oder gar Gewalt –, kann der Schenker die Schenkung widerrufen.

💥 Beispiel:

Ein Sohn wird von seinem Vater mit einer großen Geldsumme beschenkt. Später schreit er ihn öffentlich an, wirft ihm „Unfähigkeit“ vor und bedroht ihn körperlich. Der Vater widerruft die Schenkung wegen groben Undanks – mit Erfolg.


🏠 3. Schenkungen im Erbrecht – Vorsicht, Rückabwicklung!

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Wenn ein Erbe zu Lebzeiten etwas geschenkt bekommt (z. B. ein Haus) und es später zum Erbstreit kommt, wird diese Schenkung angerechnet – manchmal auch zurückgefordert. Das gilt besonders beim Pflichtteil und der sogenannten Pflichtteilsergänzung.

⚖️ Beispiel:

Ein Sohn erhält zu Lebzeiten das Elternhaus geschenkt. Nach dem Tod des Vaters klagt die enterbte Tochter auf Pflichtteilsergänzung. Sie verlangt, dass der Sohn den damaligen Wert des Hauses ausgleicht – obwohl es Jahre zurückliegt.


🧠 Fazit: Schenken will gut überlegt sein!

🛑🤔✍️

Schenkungen sind keine Einbahnstraße. Sie können aus verschiedenen Gründen rückabgewickelt oder angerechnet werden. Wer etwas verschenkt – vor allem Grundstücke, Immobilien oder größere Vermögenswerte –, sollte sich vorher anwaltlich beraten lassen. Und auch Beschenkte sollten wissen:
Ein Geschenk ist oft weniger sicher, als es scheint.


✅ Unser Tipp:

👨‍⚖️📄🔍

Lassen Sie sich vor einer Schenkung rechtlich beraten – gerade wenn es um Grundstücke, Häuser oder große Geldsummen geht. In vielen Fällen kann ein gut gestalteter Schenkungsvertrag mit Rückforderungsrechten, Nießbrauch oder Pflegeverpflichtung helfen, spätere Überraschungen zu vermeiden.

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