Was kostet ein Erbschein? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was kostet der Erbschein?

Die Kosten im Erbscheinsverfahren bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Kosten schuldet derjenige, der den Erbschein beantragt. 

Wenn der Erbschein erteilt wird gilt Nr. 12210 des Kostenverzeichnisses des GNotKG

Regelmäßig fallen zwei „volle Gebühren“ an

Nach Nr. 12210 KV GNotKG fällt für das Verfahren über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins eine volle 1,0 Gebühr an. Auch die so gut wie immer erforderliche eidesstattliche Versicherung der im Erbscheinsantrag gemachten Angaben löst eine weitere 1,0 Gebühr aus. Es fallen also zwei volle Gebühren an. Wie hoch diese vollen Gebühren sind richtet sich nach dem Wert des Nachlasses.

Die Höhe einer vollen Gebühr richtet sich nach dem  Geschäftswert

Der Geschäftswert ist der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls.  Dabei dürfen die vom Erblasser herrührenden also die geerbten Schulden vom Nachlasswert abgezogen werden; nicht aber die Beerdigungskosten. 

Hat man den Geschäftswert ermittelt schaut man in die Tabelle B (s.u.) nach dem GNotKG und liest hieraus den Wert für eine volle Gebühr ab. Diese fällt – wie oben schon gesagt – aber regelmäßig doppelt an. 
 
Kostenbeispiele:

So kostet bei einem Nachlasswert von 300.000 Euro der Erbscheinsantrag die volle Gebühr von 635,00 Euro. Hinzu kommt eine volle Gebühr für die eidesstattliche Versicherung, der im Erbscheinsantrag gemachten Angaben, also weitere 635,00 Euro. Insgesamt also 1.270,00 Euro.

Und bei einem Nachlasswert von 1 Mio. kostet der Erbscheinsantrag die volle Gebühr von 1.735 Euro. Hinzu kommt eine volle Gebühr für die eidesstattliche Versicherung, der im Erbscheinsantrag gemachten Angaben, also weitere 1.735 Euro. Insgesamt also 3.470 Euro.

 
Die Tabelle B: 

Nehmen Sie immer die doppelte Gebühr um die Kosten des Erbscheinsantrags zu ermitteln. Also Nachlasswert bis …. Euro in der Tabelle suchen, dann nach rechts in die Tabelle B und die dort gefundene 1,0 Gebühr mit 2 multiplizieren. 

Geschäftswert

bis … €

Gebühr

Tabelle A

… €

Gebühr

Tabelle B

… €

500  

15,00

1 000

 

19,00

1 500

 

23,00

2 000

 

27,00

3 000

 

33,00

4 000

 

39,00

5 000

 

45,00

6 000

 

51,00

7 000

 

57,00

8 000

 

63,00

9 000

 

69,00

10 000

 

75,00

13 000

 

83,00

16 000

 

91,00

19 000

 

99,00

22 000

 

107,00

25 000

   

30 000

 

125,00

35 000

 

135,00

40 000

 

145,00

45 000

 

155,00

50 000

 

165,00

65 000

 

192,00

80 000

 

219,00

95 000

 

246,00

110 000

 

273,00

125 000

 

300,00

140 000

 

327,00

155 000

 

354,00

170 000

 

381,00

185 000

 

408,00

200 000

 

435,00

230 000

 

485,00

260 000

 

535,00

290 000

 

585,00

320 000

 

635,00

350 000

 

685,00

380 000

 

735,00

410 000

 

785,00

440 000

 

835,00

470 000

 

885,00

500 000

 

935,00

550 000

   

600 000

 

1 095,00

650 000

 

1 175,00

700 000

   

750 000

 

1 335,00

800 000

 

1 415,00

850 000

 

1 495,00

900 000

 

1 575,00

950 000

 

1 655,00

1 000 000

 

1 735,00

1 050 000

 

1 815,00

1 100 000

 

1 895,00

1 150 000

 

1 975,00

1 200 000

 

2 055,00

1 250 000

 

2 135,00

1 300 000

 

2 215,00

1 350 000

 

2 295,00

1 400 000

 

2 375,00

1 450 000

 

2 455,00

1 500 000

 

2 535,00

1 550 000

 

2 615,00

1 600 000

 

2 695,00

1 650 000

 

2 775,00

1 700 000

 

2 855,00

1 750 000

 

2 935,00

1 800 000

 

3 015,00

1 850 000

 

3 095,00

1 900 000

 

3 175,00

1 950 000

 

3 255,00

2 000 000

 

3 335,00

2 050 000

 

3 415,00

2 100 000

 

3 495,00

2 150 000

 

3 575,00

2 200 000

 

3 655,00

2 250 000

 

3 735,00

2 300 000

 

3 815,00

2 350 000

   

2 400 000

 

3 975,00

2 450 000

   

2 500 000

 

4 135,00

2 550 000

 

4 215,00

2 600 000

 

4 295,00

2 650 000

 

4 375,00

2 700 000

 

4 455,00

2 750 000

 

4 535,00

2 800 000

 

4 615,00

2 850 000

 

4 695,00

2 900 000

 

4 775,00

2 950 000

 

4 855,00

3 000 000

 

4 935,00

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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