Sozialhilfe einfach erklärt: Wer bekommt sie, wie funktioniert sie, was ist wichtig?
🤝 Was ist Sozialhilfe?
Sozialhilfe hilft Menschen in Not. Wenn jemand aus eigenen Kräften nicht für sich selbst sorgen kann, hilft der Staat. Sozialhilfe ist in Deutschland ein Recht.
„Jeder Mensch hat Anspruch auf Hilfe, wenn er sich selbst nicht helfen kann und sonst niemand hilft.“ (§ 9 SGB I)
Sie soll:
- den Lebensunterhalt sichern
- Selbsthilfe möglich machen
- die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern
💳 Wer zahlt die Sozialhilfe?
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in der Regel zuständig. Sie geben das Geld aus und prüfen die Anträge. Bei besonderen Leistungen (z. B. Hilfe zur Pflege) können auch Landesstellen oder andere öffentliche Träger zuständig sein (§§ 97 ff. SGB XII).
🩼 Welche Grundprinzipien gelten?
- Nachrangigkeit: Erst wenn niemand anders hilft (z. B. Familie, Krankenkasse, andere Sozialleistungen), hilft der Staat (§ 2 SGB XII).
- Hilfe zur Selbsthilfe: Sozialhilfe soll helfen, wieder selbst über die Runden zu kommen (§ 1 SGB XII).
- Individualität: Jede Hilfe ist maßgeschneidert für die einzelne Person (§ 9 Abs. 2 SGB XII).
- Bedarfsdeckung: Es wird nur so viel gezahlt, wie der Mensch wirklich braucht (§ 17 SGB XII).
🔢 Wie wird Sozialhilfe gewährt?
Sozialhilfe kann gewährt werden als:
- 📄 Geldleistung (z. B. für Miete, Essen)
- 🛋️ Sachleistung (z. B. Kleidung, Gutscheine)
- 💬 Persönliche Hilfe (z. B. Beratung, Pflegehilfe)
(§ 10 SGB XII)
🤔 Was muss ich beachten?
- 💸 Einkommen und Vermögen müssen offengelegt werden (§§ 82–90 SGB XII)
- ⚠️ Erst wenn kein eigenes Geld mehr da ist, hilft der Staat
- 🖊️ Leistungen müssen beantragt werden – oder der Träger muss anderweitig davon erfahren (§ 18 SGB XII)
🤞 Was ist Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)?
Das ist die Grundform der Sozialhilfe.
💼 Sie sichert:
- Nahrung
- Wohnung und Heizung
- Kleidung
- Hygieneartikel
- Teilnahme am kulturellen Leben
(§§ 27–40 SGB XII, 3. Kapitel)
🚑 Was sind Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL)?
Diese Hilfen bekommt man, wenn man in einer besonderen Notlage ist:
- 🧠 Hilfe zur Gesundheit (z. B. Medikamente, Behandlungskosten)
- ♿ Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (seit 2020 im SGB IX)
- 🩼 Hilfe zur Pflege (z. B. Pflegeheim, ambulante Pflege)
- 🛆 Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten
(§§ 47–74 SGB XII, 5. bis 9. Kapitel)
👩💼 Welche Sozialhilfe gibt es für Senioren oder dauerhaft Erwerbsunfähige?
Das ist die sogenannte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
- → Wenn die Rente nicht reicht
- → Oder man dauerhaft weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann
(§§ 41–46 SGB XII, 4. Kapitel)
📊 Wie viele Menschen bekommen Sozialhilfe?
- 📅 2002: Rund 2,9 Mio. Menschen erhielten HLU, hauptsächlich wegen Arbeitslosigkeit oder geringer Rente
- 📅 2018: Noch 370.000 Menschen erhielten HLU, über 1 Mio. Menschen erhielten Grundsicherung
- 📅 2022: Insgesamt wurden 14,9 Mrd. Euro für Sozialhilfe ausgegeben
🛠️ Kann Sozialhilfe zurückgefordert werden?
- Sozialhilfe muss nicht zurückgezahlt werden, wenn sie rechtmäßig bewilligt wurde
- Leistungen können auch im Voraus gezahlt werden, um Notlagen zu vermeiden (z. B. Mietrückstand) → § 15 SGB XII
- Sozialhilfe wird monatlich neu gewährt, das heißt: Jeder Monat ist ein eigener Verwaltungsakt
Nahezu alle Regelungen zur Sozialhilfe befinden sich im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Es bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für die gesamte Sozialhilfe in Deutschland.
📚 Die wichtigsten Kapitel im SGB XII:
Kapitel | Inhalt | §§ |
---|---|---|
1. Kapitel | Allgemeine Vorschriften | §§ 1–10 |
2. Kapitel | Zuständigkeit, Verfahren, Finanzierung | §§ 11–26 |
3. Kapitel | Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) | §§ 27–40 |
4. Kapitel | Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | §§ 41–46 |
5.–9. Kapitel | Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL), z. B. Hilfe zur Gesundheit, Pflege, Überwindung sozialer Schwierigkeiten | §§ 47–74 |
10. Kapitel | Einsatz von Einkommen und Vermögen | §§ 82–92 |
11. Kapitel | Kostenersatz, Erstattung, Übergang von Ansprüchen | §§ 93–104 |
12. Kapitel | Statistik, Übergangsrecht etc. | §§ 105–141 |
Ausnahme: Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen wurde 2020 aus dem SGB XII in das SGB IX (Teil 2) überführt.