Überschusseinkünfte sind Einkünfte die nicht aus dem privaten, also außerbetrieblichen Bereich fließen. Ein Arbeitnehmer hat nur Überschusseinkünfte, da er keine betrieblichen Gewinne erzielt.
Gewinneinkünfte sind hingegen betriebliche Einkünfte.
Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit - Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Die Einkunftsarten 1–3 werden „betriebliche Einkünfte“ oder „Gewinneinkünfte“, die Einkunftsarten 4 – 7 „Überschusseinkünfte“ oder „außerbetriebliche Einkünfte“ genannt.