Grundstück
 

Vermächtnis

Wer in einem Testament mit einem Vermächtnis bedacht ist, freut sich zunächst. Oft entstehen aber Kosten für die Erfüllung des Vermächtnisses. Dann stellt sich die Frage:

Wer muss zahlen?

Wer ein Vermächtnis erhält ist meist nicht der Erbe. Der Erbe bekommt zunächst den gesamten Nachlass. Er muss dann aber das Vermächtnis, also den vermachten Gegenstand, an den Vermächtnisnehmer herausgeben.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob der Erbe oder der Vermächtnisnehmer die Auslagen und Kosten für die Erfüllung des Vermächtnisses zu bezahlen hat.

Welche Kosten?

Ist der vermachte Gegenstand ein Haus oder ein Grundstück muss die Umschreibung des Hauses über einen Notar erfolgen. Es fallen also Notarkosten und Grundbuchkosten an.

Bei beweglichen Gegenständen (alles was kein Grundstück ist) können Kosten für den Transport, die Versendung und Versicherung des vermachten Gegenstandes anfallen.

Erbe zahlt grundsätzlich

Grundsätzlich hat der Erbe all diese Kosten zu zahlen. Er ist Schuldner des Vermächtnisses und hat alles zu tun, damit das Vermächtnis erfüllt wird. Dazu gehört eben auch die Pflicht, die dabei entstehenden Kosten zu tragen.

Erblasser kann es anders regeln

Derjenige, der ein Vermächtnis in seinem Testament aussetzt, kann es im Testament aber auch anders regeln. Grund: Der Erbe, der etwas abgeben muss, muss sonst auch noch die Kosten tragen. Das führt oft zu unguten Situationen.

Wer will, dass der Vermächtnisnehmer die Kosten trägt schreibt also einfach in seinem Testament:

Sämtliche Kosten der Vermächtniserfüllung trägt der Vermächtnisnehmer

 

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