Was passiert mit Testamenten, wenn eine Ehe oder Verlobung vor dem Tode des Erblassers aufgelöst wird? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was passiert mit Testamenten, wenn eine Ehe oder Verlobung vor dem Tode des Erblassers aufgelöst wird?
Dann ist das Testament unwirksam (§ 2077 Abs. 1 S. 1 BGB). Das gilt entsprechend auch für Lebenspartner (§ 10 Abs. 5 LPartG).
Wichtig:
Das Gleiche gilt, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.
Achtung:
Die Verfügung ist nicht unwirksam, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser sie auch für den Fall der Scheidung oder Aufhebung des Verlöbnisses getroffen haben würde (§ 2077 Abs. 3 BGB).