Scheidung und Erbrecht: Nur Geschiedenen-Testament schützt vor Ex. Geschiedenentestament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Spezialist Erbrecht- Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Scheidung und Erbrecht: Nur Geschiedenen-Testament schützt vor Ex

Mit der Scheidung endet nicht nur die Ehe

Der ehemalige Ehegatte verliert auch sein gesetzliches Erbrecht. Das bedeutet, dass er in aller Regel vom Ex-Partner nichts mehr erben kann. Allerdings kann er auf Umwegen immer noch an den Nachlass des Ex-Partners kommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Ex-Partner zusammen mit einem Kind bei einem Autounfall umkommt. Stirbt zum Beispiel der geschiedene Ex-Mann am Unfallort und sein einziges Kind eine Stunde später infolge des Unfalls auf der Intensivstation, wird es mehr als heikel, wenn kein Testament vorhanden ist. Nach dem Gesetz wird das einzige Kind nämlich Alleinerbe des Mannes. Das gesamt Vermögen des Vaters geht auf das Kind automatisch über. Stirbt dann das Kind eine Stunde später, sieht das Gesetz vor, dass die Eltern Erben werden. Da nur noch die Mutter lebt, wird die Ex-Frau somit Alleinerbin des Vermögen des Kindes und  beerbt damit auf diesem Umweg ihren Ex-Mann, der sich im Grab umdrehen würde, wenn er könnte.

Dem guten Mann hätte geholfen werden können

Geschiedene brauchen ein sogenanntes „Geschiedenen-Testament“, um solche katastrophalen Erbgänge zu verhindern. In einem Geschiedenen-Testament wird das Kind als Vorerbe eingesetzt und als Nacherbe die (späteren) Enkelkinder, ersatzweise sonstige Verwandte oder Freunde und Bekannte. Das eigene Kind hat die Stellung eines Vorerben so lange, bis die Ex-Frau gestorben ist. Beim Tod des Kindes, dem sogenannten Nacherbfall, geht das Vermögen dann an die Nacherben über. In unserem Beispielsfall wäre beim Tod des Kindes, sofern es selber noch keine Kinder hat, das Erbe mit dem „Nacherbfall“  an die Eltern des Mannes oder seine Geschwister oder sonstige Personen, die er eingesetzt hat, gegangen, keinesfalls aber an die Ex-Frau.

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