⚖️ Wer erbt ohne Testament?
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
📜 Die gesetzliche Erbfolge
Wenn Sie kein Testament errichten, bestimmt das Gesetz, wer nach Ihrem Tod erbt.
Das nennt man die gesetzliche Erbfolge.
Viele Menschen wissen nicht, wie überraschend anders diese gesetzliche Regelung ausfallen kann – vor allem für Ehepaare oder Menschen ohne direkte Nachkommen.
💡 Wussten Sie schon?
Ein Ehegatte kann gesetzlich niemals den ganzen Nachlass erben,
solange noch ein Verwandter wie ein Neffe oder eine Nichte lebt.
Selbst in einer intakten Ehe ist die gesetzliche Erbquote begrenzt.
👨👩👧👦 Beispiel 1: Ehe und Kinder vorhanden
Sind Sie mit Ihrem Ehegatten „normal“ verheiratet – also ohne Ehevertrag im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft – dann gilt:
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👩❤️👨 Der überlebende Ehegatte erbt die Hälfte des Nachlasses.
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👶 Die andere Hälfte geht an die Kinder des Verstorbenen – egal ob ehelich, nichtehelich oder aus früheren Beziehungen.
👵 Beispiel 2: Keine Kinder vorhanden
Wenn keine Kinder oder Enkel vorhanden sind:
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🧑🤝🧑 Der Ehegatte erbt drei Viertel des Nachlasses.
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👨👩👧👦 Das verbleibende Viertel geht an:
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die Eltern des Verstorbenen (falls noch lebend),
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oder an Geschwister, Nichten und Neffen.
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🏛️ Wenn niemand mehr da ist …
Gibt es weder Ehepartner noch Verwandte, dann erbt nach dem Gesetz:
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👉 Der Staat.
Er erhält in letzter Instanz den gesamten Nachlass – selbst dann, wenn es enge Freunde oder Lebensgefährten gibt, die Ihnen emotional näher standen.
✍️ Fazit:
Wenn Sie feststellen, dass die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht, sollten Sie in jedem Fall ein Testament errichten.
Nur so können Sie sicherstellen, dass die Menschen, die Ihnen wirklich wichtig sind, auch tatsächlich erben.