🤝 Verpfründungsvertrag – Pflege gegen Erbe
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
❓ Was ist ein Verpfründungsvertrag?
Ein Verpfründungsvertrag ist eine besondere Form des Erbvertrags. Er regelt einen Austausch von Pflege und Versorgung gegen eine spätere Erbeinsetzung.
⚖️ Das Prinzip: Leistung gegen Gegenleistung
👵 Der künftige Erblasser verpflichtet sich:
– zu Lebzeiten gepflegt und versorgt zu werden (z. B. durch Unterkunft, Essen, Betreuung).
👨⚕️ Der künftige Erbe verpflichtet sich:
– diese Pflege- und Unterstützungsleistungen regelmäßig zu erbringen.
🏡 Als Gegenleistung wird der Pflegende im Erbvertrag als Erbe eingesetzt – häufig als Alleinerbe.
🔄 Kann man sich wieder lösen?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen:
💔 Rücktritt durch den Erblasser:
Wenn der künftige Erbe seine Pflegepflicht nicht erfüllt,
kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktreten.
🚪 Kündigung durch den Pflegenden:
Auch der Pflegende kann aus wichtigem Grund kündigen,
wenn etwa das Vertrauensverhältnis zerstört ist oder die Pflege unzumutbar wird.
In diesem Fall kann er unter Umständen einen Ausgleich für bisher erbrachte Leistungen fordern.
🧾 Wichtig zu wissen:
-
Der Verpfründungsvertrag ist bindend – aber nicht starr.
-
Rechte und Pflichten müssen klar geregelt und dokumentiert werden.
-
Es handelt sich regelmäßig um einen notariellen Erbvertrag.
📌 Tipp vom Fachanwalt für Erbrecht:
Ein Verpfründungsvertrag kann für beide Seiten sinnvoll sein –
aber nur, wenn er rechtlich sauber formuliert ist und Raum für Konfliktlösungen lässt.
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