Verschollene können erst nach Todeserklärung beerbt werden. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Verschollene
1. Wer ist verschollen?
Eine Person, deren Aufenthaltsfort unbekannt und über deren Leben oder Tod seit langer Zeit keine Nachricht eingegangen ist.
2. Welche Verschollenheitsgründe gibt es?
Es gilt die sogenannte Abwesenheitsverschollenheit. Wenn sei zehn Jahren keine Nachricht von dem Leben des Verschollenen vorliegt, kann er für tot erklärt werden. Diese Zehnjahresfrist verkürzt sich auf fünf Jahre, wenn der Verschollene bereits über 80 Jahre alt ist.
§ 3 VerschG
(1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.
(2) Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden.
Die Fünf- bzw. Zehnjahresfrist beginnt mit dem Schluss des letzten Jahres, in dem der Verschollene den vorhandenen Nachrichten zufolge noch gelebt hat.
Das Verschollenheitsgesetz kennt verschiedene Fristen für eine Todeserklärung:
- Allgemeine Verschollenheit: 10 Jahre ab letzten Lebenszeichen (5 Jahre bei Personen älter als 80 Jahre), § 3 Abs. 1 VerschG
- Kriegsverschollenheit = Soldaten im Krieg: 1 Jahr ab dem Ende des Jahres, in dem der Krieg endete, § 4 Abs. 1 VerschG
- Seeverschollenheit: Schiffsuntergang: 6 Monate ab Untergang , § 5 Abs. 1 VerschG
- Luftverschollenheit = Flugzeugabsturz: 3 Monate ab Absturz , § 6 VerschG
- Gefahrverschollenheit = Sonstige Verschollenheit mit Lebensgefahr: 1 Jahr ab Ende der Lebensgefahr, § 7 VerschG
Die Todeserklärung erfolgt im Wege des gerichtlichen Aufgebotsverfahrens. An den Verschollenen ergeht vom Amtsgericht die Aufforderung, sich in sechs Monaten zu melden. Nach fruchtlosem Ablauf der Aufgebotsfrist (mindestens 6 Monate), erfolgt die Todeserklärung durch Ausschlussurteil. Die Todeserklärung begründet die Vermutung, dass er Verschollene in dem Zeitpunkt gestorben ist, der in dem gerichtlichen Ausschlussurteil festgestellt ist.
3. Können Verschollene für tot erklärt und dann beerbt werden?
Ja, das ist nach dem Verschollenheitsgesetz möglich. Die Todeserklärung ist z.B. zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat,
- 10 Jahre
verstrichen sind. Wenn also jemand einfach verschwindet, kann er nach 10 Jahren für tot erklärt werden. Wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hatte, kann er schon nach 5 Jahren für tot erklärt werden:
- 5 Jahre ab 80. Lebensjahr.
Eine Todeserklärung vor Beendigung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres ist aber nicht möglich:
- nicht vor 25. Lebensjahr.
Liegt ein Fall der so genannten Kriegs-, See-,Luft- oder Gefahrverschollenheit vor, verkürzt sich diese Frist auf 6 Monate bzw. ein Jahr:
- besondere Gefahr: 6 Monate / 1 Jahr
Die Todeserklärung begründet die Vermutung, dass der verschollene in dem im Beschluss festgestellten Zeitpunkt gestorben ist. Ist dies nicht der Fall und taucht der für tot erklärte später wieder auf, kann er die Erbschaft von den falschen Erben herausverlangen.